- Validität
- Gültigkeit. 1. Begriff: Eines der ⇡ Gütekriterien: Ausmaß, in dem eine Messmethode tatsächlich das Konstrukt misst, das gemessen werden soll (misst z.B. die durch ⇡ Befragung gemessene Kaufabsicht das tatsächliche Kaufverhalten). Besondere Relevanz bei der Messung von nicht direkt beobachtbaren theoretischen Konstruktionen (Motivation, Einstellung, Preisbereitschaft etc.; vgl. ⇡ intervenierende Variable).- 2. Arten: a) Inhalts-V. (Content Validity): Bezieht sich auf die Gültigkeit des Inferenz-/Induktionsschlusses und gibt an, inwieweit die beobachtete Wirkung auch für die relevante ⇡ Grundgesamtheit gilt.- b) Kriterien-V. (Criterion Validity): Die V. wird durch einen Vergleich mit einem beobachtbaren Kriterium (z.B. Kaufverhalten) überprüft. Korreliert man beobachtetes Verhalten mit dem Verhalten, das aus der Messung von ⇡ Einstellung prognostiziert wurde, spricht man von Vorhersage-V. (Predictive Validity). Werden Einstellung und Verhalten gleichzeitig gemessen, handelt es sich um Übereinstimmungs-V. (Concurrent Validity). – c) Konstrukt-V. (Construct Validity): Liegt vor, wenn man die Ergebnisse aus mehreren Messungen eines theoretischen Konstrukts bei Verwendung verschiedener Methoden korreliert (Convergent Validity) oder die Ergebnisse aus mehreren Messungen verschiedener Konstrukte korreliert (Discriminant Validity). – d) Interne V.: Maß für die Sicherheit, mit der die beobachtete Wirkung tatsächlich der experimentell veränderten ⇡ Variablen zugeschrieben werden kann.- e) Externe V.: Die Zusammenfassung der Inhalts- und Vorhersage-V.- f) Im Unterschied zu den bisher behandelten wissenschaftlichen V. versteht man unter Anschauungs-V. (Face Validity) die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den subjektiven Einschätzungen von Experten (⇡ Expertenbefragung).- Vgl. auch ⇡ Testgütekriterien.
Lexikon der Economics. 2013.