Validität

Validität
Gültigkeit. 1. Begriff: Eines der  Gütekriterien: Ausmaß, in dem eine Messmethode tatsächlich das Konstrukt misst, das gemessen werden soll (misst z.B. die durch  Befragung gemessene Kaufabsicht das tatsächliche Kaufverhalten). Besondere Relevanz bei der Messung von nicht direkt beobachtbaren theoretischen Konstruktionen (Motivation, Einstellung, Preisbereitschaft etc.; vgl.  intervenierende Variable).
- 2. Arten: a) Inhalts-V. (Content Validity): Bezieht sich auf die Gültigkeit des Inferenz-/Induktionsschlusses und gibt an, inwieweit die beobachtete Wirkung auch für die relevante  Grundgesamtheit gilt.
- b) Kriterien-V. (Criterion Validity): Die V. wird durch einen Vergleich mit einem beobachtbaren Kriterium (z.B. Kaufverhalten) überprüft. Korreliert man beobachtetes Verhalten mit dem Verhalten, das aus der Messung von  Einstellung prognostiziert wurde, spricht man von Vorhersage-V. (Predictive Validity). Werden Einstellung und Verhalten gleichzeitig gemessen, handelt es sich um Übereinstimmungs-V. (Concurrent Validity). – c) Konstrukt-V. (Construct Validity): Liegt vor, wenn man die Ergebnisse aus mehreren Messungen eines theoretischen Konstrukts bei Verwendung verschiedener Methoden korreliert (Convergent Validity) oder die Ergebnisse aus mehreren Messungen verschiedener Konstrukte korreliert (Discriminant Validity). – d) Interne V.: Maß für die Sicherheit, mit der die beobachtete Wirkung tatsächlich der experimentell veränderten  Variablen zugeschrieben werden kann.
- e) Externe V.: Die Zusammenfassung der Inhalts- und Vorhersage-V.
- f) Im Unterschied zu den bisher behandelten wissenschaftlichen V. versteht man unter Anschauungs-V. (Face Validity) die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den subjektiven Einschätzungen von Experten ( Expertenbefragung).
- Vgl. auch  Testgütekriterien.

Lexikon der Economics. 2013.

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